
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Henk Wenner, Turmstr. 33, 10551 Berlin
(nachfolgend: „Henk Wenner“) gegenüber Unternehmern und Verbrauchern (nachfolgend
„Kunden“).
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Henk Wenner erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge,
die Henk Wenner mit seinen Kunden über die von ihm angebotenen Lieferungen oder
Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder
Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart
werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn
Henk Wenner ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Henk
Wenner auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des
Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis
mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Auftrags ist die jeweils vereinbarte, im Angebot und seinen Anlagen
bezeichnete Tätigkeit von Henk Wenner.
(2) Nicht Gegenstand des Auftrages sind Beratungsleistungen in Rechts-, Steuer- und
Versicherungsfragen. Sofern sich die Notwendigkeit der Einschaltung entsprechender
Berufsangehöriger ergibt, wird Henk Wenner den Kunden darauf hinweisen, wobei hierzu
keine Verpflichtung besteht.
(3) Bei Leistungen der Energieberatung und des Förderservice: (betrifft nicht Leistungen der
Bauausführung) nicht Gegenstand des Förderservice- oder Energieberatungsauftrages sind
Bauleitungsfunktionen sowie Abnahmen auf der Baustelle. Henk Wenner empfiehlt Kunden
grundsätzlich, einen Bauleiter zur Sicherstellung eines störungsfreien Baustellenablaufs und
zur Qualitätssicherung zu beauftragen. Sofern kein externer Bauleiter vom Kunden
beauftragt wird, gilt stets der Kunde als Bauleiter.
(4) Von Dritten oder von Kunden gelieferte Daten werden seitens Henk Wenner nur auf
Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und
Empfehlungen erfolgen nach anerkannten Regeln der Praxis. Die Darstellung der
Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise. Für die inhaltliche
Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der vom Nutzer bereitgestellten Unterlagen und
Daten übernimmt Henk Wenner keine Haftung.
(5) Henk Wenner ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von
Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine
Leistungserbringung durch eine bestimmte Person ist nicht geschuldet.
(6) Sofern die Leistungserbringung durch Henk Wenner online-, telefon- oder webbasiert
erfolgt, hat der Kunde zu gewährleisten, dass die dafür erforderlichen technischen
Voraussetzungen auf Seiten des Kunden stets vorliegen. Diese werden dem Kunden durch
Henk Wenner mitgeteilt.
(7) Die Durchführung der beauftragten Leistung erfolgt, wenn nicht explizit im Auftrag
beschrieben, nach Kapazität und Planung von Henk Wenner. Beauftragte Leistungen
müssen wenn nicht explizit im Auftrag vereinbart oder in §3 (6) festgelegt, innerhalb von 6
Wochen abgerufen werden. Geschieht dies nicht, ist Henk Wenner berechtigt die Leistung
nach eigenem Ermessen durchzuführen.
§ 3 Besondere Bedingungen für Aufträge zur Energieberatung
(1) Im Rahmen von beauftragten Leistungen aus dem Bereich der Energieberatung kann ein
Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle für die Beratung beantragt
werden. Die Beantragung und Abwicklung des Zuschusses übernimmt nicht Henk Wenner,
in der Fördersprechstunde stellt er aber Hilfe dazu bereit.
(2) Mit Abschluss des Vertrages erklärt sich der Kunde einverstanden, Henk Wenner nach
Durchführung der Beratung durch Unterschrift die Durchführung der Beratung zu bestätigen.
Die Unterschrift erfolgt auf dem Dokument Verwendungsnachweis, Erklärung nach
Durchführung oder entsprechend dem neuen Dokument mit dem selben Zweck, welches
durch das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt wird. Weigert sich
der Kunde nach erfolgter Durchführung der Beratung den Nachweis zu unterschreiben, ist
Henk Wenner berechtigt, den kompletten Angebotsbetrag in Rechnung zu stellen.
(3) Den Vertragsparteien ist bekannt, dass auf die Förderung zu Leistungen der
Energieberatung kein Rechtsanspruch besteht.
(4) Bei der Stornierung von Aufträgen zur Energieberatung gelten folgende Bedingungen:
Wird der Auftrag bis 48 Stunden vor einem vereinbarten Vor-Ort-Termin und innerhalb der 14
tägigen Widerrufsfrist widerrufen, ist keine Zahlung fällig. Wird der Auftrag innerhalb von 48
Stunden vor einem vereinbarten Vor-Ort-Termin widerrufen, werden 50% des vereinbarten
Rechnungsbetrags fällig. Nach der Vor-Ort-Beratung wurde bereits mit der Bearbeitung des
Auftrages begonnen und ein Widerruf ist unzulässig.
(5) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin und sagt diesen Termin auch nicht
mindestens 48 Stunden vorher ab, ist Henk Wenner berechtigt, dem Kunden den nicht
rechtzeitig abgesagten Termin zu 50% des vereinbarten Rechnungsbetrags in Rechnung zu
stellen.
(6) Bittet der Kunde um Verschieben eines Termins mindestens 48 Stunden vorher, wird
kostenfrei ein neuer Termin innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung angeboten.
Sollte innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung kein Termin zustande kommen,
werden 50% des vereinbarten Rechnungsbetrags in Rechnung gestellt.
§ 4 Besondere Bedingungen für Aufträge zur Baubegleitung & zur Beantragung von
Fördermitteln für Sanierungsmaßnahmen
(1) Henk Wenner übernimmt für die Auszahlung von Fördermitteln durch Dritte keine
Haftung, ausgenommen sind ausschließlich die Bedingungen aus § 9.
§ 5 Leistungsänderungen
(1) Henk Wenner ist verpflichtet, einem Änderungsverlangen des Kunden Rechnung zu
tragen, sofern diese im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten zumutbar sind und die
Vereinbarungen aus dem übermittelten Angebot nicht überschreiten.
(2) Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der
gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den
Aufwand oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der
Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der
Termine.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift-
oder Textform.
(4) Nach der Erstellung eines Sanierungsfahrplans ist maximal eine Korrekturschleife im
Preis inkludiert.
§ 6 Mitwirkungshandlungen des Kunden
(1) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und
fristgemäß auf erstes Anfordern durch Henk Wenner zu erbringen. Unterlässt der Kunde
eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Henk
Wenner, bleibt der Vergütungsanspruch von Henk Wenner unberührt.
(2) Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und
Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen
Erklärungen zu bestätigen.
(3) Der Kunde hat bei Beauftragung an einer störungsfreien Zusammenarbeit beizutragen
und durch adäquates Verhalten gegenüber Henk Wenner, Mitarbeitern von Henk Wenner
und Partnern zu gewährleisten. Sofern der Kunde durch unangemessenes Verhalten oder
fehlende Mitwirkung die Zusammenarbeit beeinträchtigt, werden wir den Kunden einmalig
auffordern, die Beeinträchtigungen abzustellen. Im Wiederholungsfall sind wir sodann
berechtigt, den Kunden von weiterer Betreuung vorübergehend oder dauerhaft
auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch in diesen Fällen bleibt unberührt.
§ 7 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Henk Wenner und dem Kunden kann fernmündlich,
schriftlich oder in Textform durch Angebot und Annahme erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Henk Wenner eine
Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform.
§ 8 Zahlungen, Preise, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Die Preise, die von Henk Wenner angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die
mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils brutto inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit
nicht anderweitig im Angebot festgelegt.
(2) Zahlungsart (SEPA-Lastschrift, Zahlung nach Rechnung, etc.) sowie Zahlungsziel richten
sich nach der im jeweiligen Angebot vorgegebenen Bestimmung. Sofern nicht im Angebot
bestimmt, sind Rechnungen sofort am Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) Henk Wenner stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung inklusive
ausgewiesener Umsatzsteuer.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils
andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt
ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(5) Rechte des Kunden aus dem Vertragsverhältnis dürfen nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung abgetreten werden.
§ 9 Haftung, Verjährung
(1) Henk Wenner behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße
beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über sein Unternehmen und seine
Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken,
zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu
bringen.
(2) Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten
bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind, soweit es dabei jeweils auf ein
Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt.
(3) Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wenn
a) die Schäden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen,
b) die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden,
c) die geltend gemachten Ansprüche auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen,
d) bei Garantieversprechen oder einem Beschaffungsrisiko, soweit vereinbart und wir
hieraus haften.
In diesen Fällen haften wir unbeschränkt.
(4) Bei Verletzung von sog. Kardinalpflichten durch einfache Fahrlässigkeit durch uns,
unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf den
bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung
typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt nicht, wenn wir wie oben beschrieben
unbeschränkt haften. Kardinalpflichten im vorstehenden Sinne sind solche
vertragswesentlichen Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung Sie vertrauen und
auch vertrauen dürfen, weil sie den Vertrag prägen und deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen. Für sonstige
Fälle einfacher Fahrlässigkeit haften wir bis zu einer Gesamtsumme von 250.000,00 Euro,
auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Das Bestehen einer Pflichtverletzung ist durch den Kunden nachzuweisen, das Fehlen
eines Verschuldens durch Henk Wenner (gesetzliche Beweislastverteilung).
(6) Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn.
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig
unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die
Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren
Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar,
schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich
den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen
AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die
schriftliche Bestätigung von Henk Wenner maßgebend.
(2) Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein sollten, bleiben die weiteren Bestimmungen und der Vertrag zwischen Henk
Wenner und dem Kunden davon unberührt.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der
Sitz von Henk Wenner. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand für Streitigkeiten aus
der Geschäftsbeziehung zwischen Henk Wenner und dem Kunden ist der Sitz von Henk
Wenner.
§ 12 Widerruf
(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Wird der Vertrag mit einem
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB abgeschlossen, besteht kein Widerrufsrecht.
(2) Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der
Auftragsbestätigung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer
eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht
es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.
(3) Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle
Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,
mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen
während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu
zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht. Weitere Informationen bezüglich Energieberatungsleistungen
entnehmen Sie bitte § 3.